Es geht um die Welt – auch vor Ort
Das macht auch der Inhalt der Amtsverpflichtung ganz deutlich: Es geht darum, so heißt es gleich am Anfang, mitzuhelfen, dass das „Evangelium von Jesus Christus ... aller Welt verkündigt wird“. Das ist ein großer Auftrag und – das fällt mir immer wieder auf – ein sehr weiter Horizont.
Die Verantwortung von Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäten ist nicht begrenzt auf die eigene Gemeinde. Im Gegenteil: Es geht um „alle Welt“, für die das Evangelium erfahrbar werden soll. Ich verstehe das so: Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte sollen – wie Pfarrerinnen und Pfarrer – bei all ihrem Tun bewusst auch diejenigen im Blick haben, die zwar vor Ort, aber nicht im Dunstkreis der Kirchengemeinde sind. Es geht also darum, Verantwortung für das ganze Gemeinwesen zu übernehmen.
Und es bedeutet auch, dass sich der Kirchengemeinderat bei seinen Entscheidungen nicht nur der eigenen Gemeinde verpflichtet fühlen darf, sondern sich als Teil der weltweiten Kirche verstehen soll. Um des Evangeliums willen ist es nötig, auch über den eigenen Kirchturm hinaus zu denken, auf andere zu hören und gegebenenfalls gemeinsam zu handeln – seien es Nachbargemeinden im Bezirk, ökumenische Partner vor Ort oder in der weltweiten Ökumene.
Nach der Verpflichtung des neuen Kirchengemeinderats in Bonfeld. (Fotos: privat/Roman Eisele, epd-bild)
„Aller Welt“ – der weite Horizont ist eine Herausforderung, die auch zur Überforderung werden kann. Aber dem beugt die Amtsverpflichtung in ihrer Wortwahl, wie ich finde, klug vor. Es geht nicht darum, alles selbst zu machen. Es geht darum „mitzuhelfen“. Oder, wie es später – und auch in der Amtsverpflichtung der Synodalen – heißt: „in meinem Teil“ dafür zu sorgen. Das bedeutet auch, dass jeder und jede auf andere Weise dazu beiträgt. So wie er oder sie es kann. Mit den Gaben, die ihm oder ihr gegeben sind. Auch daran, denke ich, sollten wir uns immer wieder erinnern, wenn wir als Christen zusammenarbeiten – im Kirchengemeinderat, in der Synode oder anderswo.
Verpflichtung für Kirchengemeinderäte (§ 34 Kirchliche Wahlordnung)
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Die Kirche soll wachsen
Auch Landessynodale werden auf ihr Amt verpflichtet – bei der konstituierenden Sitzung. Dazu liest der Landesbischof das Gelübde vor, während die gewählten Synodalen an ihrem Platz stehen. Danach geht jeder neue Synodale nach vorn (Foto). Der Landesbischof verpflichtet sie auf ihre Aufgaben in den kommenden sechs Jahren.
Die Synodalen, die schon in einer der vorangegangenen Legislaturperioden dem Gremium angehörten, werden an ihr Gelübde erinnert. Zwei Drittel der insgesamt 91 Kirchenparlamentarier sitzen erstmals in der Synode.
Foto: Julian Rettig
„Ohne dieses Gelöbnis und ohne diese Verpflichtung können Sie dieses Amt nicht ausführen“, betonte Landesbischof Frank Otfried July. Die Verpflichtung der Landessynodalen unterscheidet sich von den Formulierungen her von den Verpflichtungen für Kirchengemeinderäte und Pfarrerinnen: Die Landessynodalen erarbeiten und beschließen die Ordnungen der Kirche, auf die Pfarrer und Kirchengemeinderätinnen verpflichtet werden.
In den drei Verpflichtungen heißt es: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche.“ Das verbindet die Amtsträger, über Meinungsunterschiede hinweg.
Verpflichtung der Landessynodalen: (§ 15 Kirchenverfassungsgesetz)
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“
◼ Die Sitzungen der Landessynode sind im Hospitalhof in Stuttgart; die Sitzungen sind öffentlich.