Paragraf zur Majestätsbeleidigung abschaffen
Der Paragraf 103 im Strafgesetzbuch stellt die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe und sieht in schweren Fällen eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Die Türkei hatte im Streit um Jan Böhmermanns Erdogan-„Schmähkritik“ eine Strafverfolgung unter Berufung auf Paragraf 103 des Strafgesetzbuches verlangt.