Auch, wenn die Zeremonie an sich nicht das Wichtigste sei, so sei es doch gut, wenn die Taufe durch Untertauchen Raum in der Landeskirche gewinnt, sagte Hans Veith für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde. Elke Dangelmaier-Vinçon lobte für den Gesprächskreis Offene Kirche die Vielfalt der Gottesdienstformen in der Agende. „Damit werden ansprechende Gottesdienste ermöglicht.“ Sie lobte auch die einfache, verständliche Sprache, die für die Taufhandlung vorgesehen ist. „Sie ist zwar einfach, aber nicht banal.“ So könne man auch Menschen aus unterschiedlichen Milieus gerecht werden.
Andreas Wündisch vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche zeigte sich sehr zufrieden mit der Neuregelung der Taufe: „Damit wird die plurale Wirklichkeit abgebildet.“ Willi Beck von Kirche für Morgen lobte die Neuregelung ebenfalls. Denn obwohl in der Apostelgeschichte auch davon berichtet werde, dass Philippus den Kämmerer aus Äthiopien getauft hat ohne Pfarrer, ohne Talar, könne man die Taufe nicht einfach dem Zufall überlassen. Die Neuregelung beschränke sich auf den Kerngehalt der Taufe, die unterschiedlichen Gottesdienstformen befreiten von einem zu starken Korsett.
Es wurde aber nicht nur die Taufform neu geregelt, sondern die Frage der Taufpaten. Bislang mussten sie entweder Mitglied der evangelischen Kirche sein oder zumindest einer Kirche angehören, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehört und die Kindstaufe anerkennt. Die baptistische Kirche beispielsweise lehnt die Kindstaufe ab – ihre Mitglieder konnten seither nicht Pate bei einer landeskirchlichen Taufe werden. Mit der Neuregelung kann ein Baptist oder eine Baptistin jetzt Taufpate werden, wenn er oder sie persönlich kein Problem mit der Kindstaufe hat.
Neu eingeführt werden auch Taufzeugen. Sie müssen noch nicht einmal irgendeiner Kirche angehören und können neben den Paten ins Taufregister aufgenommen werden. Falls es für einen Täufling weder Paten noch Zeugen gibt, so ist eine Taufe auch ohnesie möglich. Denn in der Neufassung heißt es „Die Taufe setzt eine Bestellung von Paten nicht voraus.“ Generell betonte Thomas Wingert, Vorsitzender des Rechtsausschusses, dass schon immer auch die Kirchengemeinden in der Verantwortung stehen, die Taufe zu bezeugen und sowohl den Täufling als auch seine Familie im Glauben zu begleiten.
Tauferinnerungen werden inzwischen schon in den Gemeinden gefeiert. Neu ist aber, dass die Tauferinnerung nun auch als eigenständiger Gottesdienst gefeiert werden kann.
Für Täuflinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gibt es die Texte zur Taufe auch in anderen Sprachen, beispielsweise Englisch oder Französisch, aber auch Arabisch.