Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme und wählt damit einen Abgeordneten einer Partei für seinen Wahlkreis. Die Wählerstimmen werden für die jeweilige Partei landesweit hochgerechnet, daran entscheidet sich, wie viele Sitze die Partei bekommt. Bei der Wahl zur Landessynode werden dagegen nur Personen gewählt, keine Parteien. Wer in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, wird Mitglied der Synode. Viele Kandidaten geben bei der Synodalwahl dennoch einen Gesprächskreis an, für den sie kandidieren. Aber das ist nicht zwingend. Es gibt auch Bewerber ohne Gesprächskreiszugehörigkeit.
Fast wie ein Parlament, aber nur fast
Die Personenwahl führt zu einer weiteren Besonderheit: Wenn im Laufe einer Legislaturperiode ein Mitglied der Landessynode ausscheidet, dann rückt für den Wahlkreis der Kandidat nach, der bei der Kirchenwahl die nächsthöchste Stimmenzahl bekommen hat. In vielen Fällen ist der Nachrücker aber nicht im selben Gesprächskreis wie sein Vorgänger. Dadurch kann sich die prozentuale Verteilung der Gesprächskreise in der Landesynode im Laufe einer Legislaturperiode ändern.
Gesprächskreise sind keine Fraktion
Die Gesprächskreise wurden in den 1970er-Jahren eingeführt; sie sind keine Fraktion, sondern ein Zusammenschluss von Personen, die zu bestimmten Themen ähnliche Einstellungen haben. Anders also als zum Beispiel in einem Landesparlament gibt es in der Synode bei Abstimmungen auch keinen Fraktionszwang, jeder und jede Synodale entscheidet immer nach freiem Gewissen. Gleichwohl können sich die Mitglieder eines Gesprächskreises dazu entscheiden, bei einem bestimmten Thema in gleicher Weise abzustimmen.
Aktuell sind in der Landessynode vier Gesprächskreise vertreten: Lebendige Gemeinde, Offene Kirche, Evangelium und Kirche und Kirche für morgen. Eine weitere Besonderheit in der Landessynode ist, dass ein Drittel der Mitglieder Theologen sein müssen, der Rest besteht aus so genannten Laien, also Nicht-Theologen.
Kirchengemeinderat und Pfarrer/in
Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Kirchengemeinde. Die KGR-Mitglieder entscheiden zum Beispiel darüber, welche Gottesdienste gefeiert werden und wofür es in der Gemeinde Geld gibt. Sie entscheiden, wer Kantorin wird oder Mesner, und wirken bei der Besetzung von Pfarrstellen mit.
◼ Informationen zur Kirchenwahl finden Sie auch im Internet: www.kirchenwahl.de