Wer denkt, dass die Androhung eines vollständigen Leistungsentzugs eine nachhaltige berufliche Eingliederung bewirkt, täuscht sich.
sagt Tanja Herbrik
Weiter kritisiert die Diakonie Württemberg die geplanten Änderungen beim Wohngeld. „Die vorgesehenen Kürzungen und strengeren Anspruchsvoraussetzungen drohen Menschen mit geringem Erwerbseinkommen von dieser Leistung auszuschließen“, sagt Noller.
Wohngeld wird vor allem an Rentner, Familien, Alleinerziehende sowie Beschäftigte im Niedriglohnsektor gezahlt. Nach den Reformplänen soll der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich verkleinert werden, die Leistungen sollen für viele sinken. Diakonische Beratungsstellen berichten schon jetzt von komplizierten und langwierigen Antragsverfahren und Schwierigkeiten der Klienten mit der Wohngeldstelle.
Am 1. Januar 2005 tritt der vierte Teil der sogenannten Hartz-Reformen in Kraft. Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden gemäß den Vorschlägen der Reform-Kommission unter Leitung von Ex-VW-Vorstand Peter Hartz zusammengelegt. Die neue Leistung für erwerbsfähige Arbeitslose heißt Arbeitslosengeld II, in der Alltagssprache setzt sich der Begriff Hartz IV durch. Der Staat zahlt den Beziehenden festgelegte Regelsätze und übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie nicht als zu hoch eingestuft werden. Eigenes Vermögen muss innerhalb bestimmter Grenzen aufgebraucht werden, bevor Staatsgeld fließt. Neben Arbeitslosen können Menschen mit sehr niedrigem Einkommen zusätzlich Hartz IV bekommen, ihre Einkünfte also aufstocken.
Unter dem Motto „Fördern und Fordern“ werden den Hartz-IV-Beziehenden verschiedene Mitwirkungspflichten auferlegt. Werden sie nicht erfüllt, können die Leistungen gekürzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019 stoppt diese Totalsanktionen, weniger weitreichende Kürzungen gibt es aber weiterhin. Wer grundsätzlich arbeiten kann, muss fast jeden Job annehmen und sich auch aktiv darum bemühen, eine Anstellung zu finden. Zudem gilt: Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang vor Aus- oder Weiterbildung. Das Hartz-IV-System bleibt während seiner Existenz stets umstritten.
Zum 1. Januar 2023 verschwindet Hartz – an die Stelle tritt das Bürgergeld. Mehrere Punkte, die bei Hartz IV in der Kritik standen, werden nun anders geregelt: So wird der Vermittlungsvorrang abgeschafft. Für Weiterbildung und das Nachholen von Berufsabschlüssen gibt es sowohl mehr Beratung als auch mehr Geld. Die Regelsätze werden angehoben, die Zuverdienstmöglichkeiten erweitert. Ob die Miete angemessen ist, wird erst nach einem Jahr geprüft. Auch die Grenzen für eigenes Vermögen werden angehoben; dabei gelten für ein Jahr nochmal höhere Sätze. Die Sanktionen gegen Menschen, die etwa einen Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumen oder sich nicht um Arbeit bemühen, werden teilweise abgemildert.
Das Bürgergeld ist ein Projekt der Ampel-Regierung. Länder mit Regierungsbeteiligung der Union verweigern dem Gesetz in seiner Ursprungsfassung aber die Zustimmung im Bundesrat. Über den Vermittlungsausschuss setzt die Unionsseite mehrere Änderungen durch. Der Kompromiss wird schließlich mit breiter Mehrheit verabschiedet.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten die Regeln der Grundsicherung für Arbeitssuchende. CDU, CSU und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag eine Abkehr vom Bürgergeldsystem vereinbart, über die Details wurde aber noch lange verhandelt. Nun kommt der Vermittlungsvorrang zurück und die Karenzzeiten für Vermögen sowie überhöhte Mieten fallen weg. Gleichzeitig werden die Sanktionen verschärft. In bestimmten Fällen können sowohl der Regelsatz als auch die Kosten für Unterkunft und Heizung komplett gestrichen werden.