Einstufung der Pflegegrade
Die Hürden für die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3 steigen. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in einen Pflegegrad eingeordnet wird, behält ihn. Die heutigen fünf Pflegegrade gibt es seit der Pflegereform 2017. Bei der Festlegung der Kriterien wurde von der wissenschaftlichen Empfehlung abgewichen, was nun korrigiert werden soll.
Alternativen zum Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1
Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbeitrag von 131 Euro im Monat wegfallen. Ein Teil des Geldes soll für den Aufbau einer Pflegebegleitung verwendet werden, damit Betroffene und Angehörige frühzeitig Hilfe und Beratung von Fachleuten bekommen. Die Pflegebegleitung soll 2029 starten.
Geplant ist in der Pflegestufe 1 außerdem:
Beiträge steigen für gewisse Gruppen
Kinderlose zahlen zukünftig einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den allgemeinen Arbeitnehmer-Beitragssatz von 1,8 Prozent.
Die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen wird eingeschränkt. Auf das Einkommen des beitragspflichtigen Partners wird ein Beitrag von 0,52 Prozent fällig. Ausnahmen gibt es für Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Kinder unter sieben Jahren, behinderte Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden. Damit zahlen Gutverdiener, sofern sie nicht privat versichert sind, mehr für die Pflegeversicherung und ihre Arbeitgeber auch. Für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge.