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Pflegereform

Diakonie warnt vor Gefährdung der Pflege durch neues Gesetz

Die Diakonie-Landesverbände in Baden und Württemberg befürchten, dass das neue Pflegeneuordnungsgesetz bewährte Angebote zerstört. Sie fordern grundlegende Nachbesserungen. Was überhaupt geplant ist. Von epd

Pflegekraft bringt Seniorin Frühstück ans Bett.
Unsplash+/Getty Images

Kritik der Diakonie: Pflegereform gefährdet Versorgungssicherheit

Die Diakonie in Baden-Württemberg hat das von der Bundesregierung geplante Pflegeneuordnungsgesetz scharf kritisiert und vor einer Gefährdung der Versorgung gewarnt. In seiner jetzigen Form berge der Entwurf die Gefahr, bewährte Strukturen zu zerschlagen, teilten die beiden Landesverbände am 30. September mit. Sie fordern deutliche Nachbesserungen, da die Finanzierungsprobleme einseitig auf Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Dienste abgewälzt würden.

Pflegedeckel, begrenzte Eigenanteile und solidarische Finanzierung

Ein Pflegedeckel kann dazu beitragen, Pflege bezahlbar zu halten und gleichzeitig die
Versorgung langfristig zu sichern.

sagte Sabine Jung, Vorstandsvorsitzende der Diakonie Baden

Um zu Pflegende finanziell nicht zu überfordern, rät die Diakonie Baden zu einer Begrenzung der Eigenanteile. Aus Sicht der Diakonie Württemberg muss die Finanzierung der Pflegeversicherung solidarischer gestaltet werden. Menschen mit höherem Einkommen sollten höhere Beiträge leisten. Zudem müssten die Bundesländer die Investitionskosten der Einrichtungen tragen und die Krankenkassen für die medizinische Behandlungspflege aufkommen.

Sorge um pflegende Angehörige: Druck auf Familien wächst

Besondere Sorge äußerten die Verbände über die Situation pflegender Angehöriger. Geplante Einschränkungen bei der Tages- oder Verhinderungspflege erhöhten den Druck auf Familien, hieß es aus Stuttgart.

Eine pflegende Ehefrau oder ein pflegender Sohn darf nicht zur letzten Reserve des Pflegesystems werden.

sagte Annette Noller, Vorstandsvorsitzende der Diakonie Württemberg

Diakonie mahnt: Expertise aus der Praxis muss in Gesetzgebung einfließen

Pflegedienste und Heime stünden unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, warnte der württembergische Sozialpolitik-Vorstand Kornelius Knapp. Die Einrichtungen gerieten zwischen steigende Kosten, etwa für tariflich bezahltes Personal, und eine unzureichende Finanzierung. Die Verbände appellieren an die Bundesregierung, die Diakonie-Expertise aus der Praxis stärker in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. 

Was sich durch das neue Gesetz bei der sozialen Pflegeversicherung ändert

Einstufung der Pflegegrade

Die Hürden für die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3 steigen. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in einen Pflegegrad eingeordnet wird, behält ihn. Die heutigen fünf Pflegegrade gibt es seit der Pflegereform 2017. Bei der Festlegung der Kriterien wurde von der wissenschaftlichen Empfehlung abgewichen, was nun korrigiert werden soll. 

Alternativen zum Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1

Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbeitrag von 131 Euro im Monat wegfallen. Ein Teil des Geldes soll für den Aufbau einer Pflegebegleitung verwendet werden, damit Betroffene und Angehörige frühzeitig Hilfe und Beratung von Fachleuten bekommen. Die Pflegebegleitung soll 2029 starten.

Geplant ist in der Pflegestufe 1 außerdem:

  • Überbrückungsbudget, um „eine pflegerische Versorgung in Akut- und Überbrückungssituationen sicherzustellen“ beispielsweise durch ambulante Pflegedienste
  • Ab 2028 ist ein kurzzeitiger Heimaufenthalt möglich
  • Bei der häuslichen Pflege sollen verschiedene Einzelleistungen zu Budgets zusammengefasst werden
  • In der ambulanten und stationären Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegekassen ab 2029 – an der Inflation orientiert – jedes Jahr erhöht werden

Beiträge steigen für gewisse Gruppen

Kinderlose zahlen zukünftig einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den allgemeinen Arbeitnehmer-Beitragssatz von 1,8 Prozent. 

Die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen wird eingeschränkt. Auf das Einkommen des beitragspflichtigen Partners wird ein Beitrag von 0,52 Prozent fällig. Ausnahmen gibt es für Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Kinder unter sieben Jahren, behinderte Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden. Damit zahlen Gutverdiener, sofern sie nicht privat versichert sind, mehr für die Pflegeversicherung und ihre Arbeitgeber auch. Für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge.