Der Computer ist heute Arbeits- und Spielzimmer, vielleicht sogar Atelier oder Geschäftsbüro. Zunehmend mehr Aktivitäten finden im Virtuellen statt. Dementsprechend müssen Hinterbliebene nicht nur Ordnung in Ordner, Briefe und Papiere der Verstorbenen bringen, sondern auch mit digitalem Nachlass umgehen.
Und das bereite mitunter große Probleme, berichtet Stephanie Herzog, die Mitglied im Ausschuss Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist. Der Briefmarkensammler von einst befasste sich in der Regel frühzeitig mit der Frage, wer seine Sammlung und alle anderen Wertsachen bekommen soll. Beim digitalen Nachlass erlebt Herzog hingegen weniger Bewusstsein für Konsequenzen mangelnder Vorsorge. So könnten Rechnungen weiterlaufen: „Das kann zu Mahngebühren führen, bis dahin, dass man verklagt wird.”
Provider versuchten oft, sich aus der Verantwortung zu ziehen, indem sie sich auf den Datenschutz berufen, sagt sie. Die Rechtslage zumindest in Deutschland allerdings sei klar: Der digitale Nachlass ist vererbbar. „Wenn man etwas Druck macht, auch Klage erhebt, kann man sich meist ganz gut vergleichen”, erklärt Stephanie Herzog. Dabei gehe es manchmal nicht nur um Passwörter oder Speicherorte.
Einmal hatte ich einen Fall, da konnten die Erben nicht einmal die Heizung anmachen, weil die per Fingerabdruck funktionierte.
sagt Stephanie Herzog