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Vorsorge im digitalen Zeitalter

Digitaler Nachlass: Was Angehörige rechtzeitig regeln sollten

Wenn ein Angehöriger stirbt, reicht es heute nicht mehr, die Wohnung des Verstorbenen oder anderen materiellen Nachlass in Ordnung zu bringen. Denn viele hinterlassen auch ein digitales Erbe, an das Hinterbliebene oft nicht leicht herankommen. Von Pat Christ (epd)

Handgeschriebener Brief auf dem ein Füllfederhalter liegt
Unsplash/Alvaro Serrano

Der Computer ist heute Arbeits- und Spielzimmer, vielleicht sogar Atelier oder Geschäftsbüro. Zunehmend mehr Aktivitäten finden im Virtuellen statt. Dementsprechend müssen Hinterbliebene nicht nur Ordnung in Ordner, Briefe und Papiere der Verstorbenen bringen, sondern auch mit digitalem Nachlass umgehen.

Die Folgen mangelnder Vorsorge

Und das bereite mitunter große Probleme, berichtet Stephanie Herzog, die Mitglied im Ausschuss Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist. Der Briefmarkensammler von einst befasste sich in der Regel frühzeitig mit der Frage, wer seine Sammlung und alle anderen Wertsachen bekommen soll. Beim digitalen Nachlass erlebt Herzog hingegen weniger Bewusstsein für Konsequenzen mangelnder Vorsorge. So könnten Rechnungen weiterlaufen: „Das kann zu Mahngebühren führen, bis dahin, dass man verklagt wird.”

Provider versuchten oft, sich aus der Verantwortung zu ziehen, indem sie sich auf den Datenschutz berufen, sagt sie. Die Rechtslage zumindest in Deutschland allerdings sei klar: Der digitale Nachlass ist vererbbar. „Wenn man etwas Druck macht, auch Klage erhebt, kann man sich meist ganz gut vergleichen”, erklärt Stephanie Herzog. Dabei gehe es manchmal nicht nur um Passwörter oder Speicherorte.

Einmal hatte ich einen Fall, da konnten die Erben nicht einmal die Heizung anmachen, weil die per Fingerabdruck funktionierte.

sagt Stephanie Herzog

Digitaler Nachlass oft nicht geregelt

Nur rund ein Drittel der Internetnutzer in Deutschland regelt seinen digitalen Nachlass. Die übrigen Erben müssen häufig Zugänge zu Online-Konten und digitalen Diensten selbst ermitteln oder „Codes knacken”. In einer repräsentativen Befragung von über 1000 Personen ab 16 Jahren (Herbst 2025) gaben 43 Prozent an, ihren digitalen Nachlass bewusst nicht regeln zu wollen.

Wer vorsorgt, benennt meist eine Vertrauensperson, die sich nach dem Tod um Online-Accounts und digitales Erbe kümmert.

Passwörter, Mailkonten und Kryptowährungen rechtzeitig regeln

Der digitale Nachlass wäre einwandfrei geregelt, erhielten bestimmte Erben Zugang zu allen Mailkonten sowie die Zugangspasswörter für alle Computer und Smartphones. „Wer Zugang zu den E-Mail-Konten hat, erhält dort meist auch Informationen zu anderen mit Passwörtern geschützten Portalen, Diensten und geschäftlichen Aktivitäten”, erklärt Alexander Helbach, Pressesprecher des Verbands Aeternitas aus dem nordrhein-westfälischen Königswinter. Über das Mailkonto ließen sich häufig neue Passwörter generieren. „Im Idealfall bekommen die Erben darüber hinaus eine Liste mit allen übrigen Benutzernamen”, sagt er. Hilfreich wären zudem Hinweise, was mit welchem Account nach dem Tod geschehen soll.

Wer Kryptowährungen hinterlassen will – die ja ausschließlich digital registriert sind – muss einer Vertrauensperson den „Private Key” oder die Sicherung „Seed Phase” zugänglich machen.