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Besichtigungsgebühr in Kirchen

Eintritt in Kirchen: EKD-Kulturbeauftragter verteidigt Gebühr im Kölner Dom

Der EKD-Kulturbeauftragte Claussen hält die neue Besichtigungsgebühr im Kölner Dom für grundsätzlich vertretbar. Er rechnet damit, dass weitere prominente Kirchen dem Beispiel folgen. Von epd

Das Bild zeigt aus weiter Entfernung den Kölner Dom bei Sonnenuntergang vom Flussufer aus. Recht ist eine große Brücke zu sehen.
Unsplash/Georgi Kalaydzhiev
Der Eintritt in den Kölner Dom kostet ab Juli 12 Euro.

EKD-Kulturbeauftragter zeigt Verständnis für Eintrittsgebühren

Der Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johann Hinrich Claussen, hält eine Eintrittsgebühr für große Kirchen zwar für bedauerlich, aber nachvollziehbar. „Zum einen braucht es neue Finanzquellen, um diese Kirchen zu erhalten“, sagte er am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst auf Anfrage mit Blick auf die ab Juli geltende Besichtigungsgebühr im Kölner Dom: „Zum anderen schadet ein nachlässiger Over-Tourismus diesen Kulturschätzen. Ich halte eine maßvolle Eintrittsgebühr für angemessen.“

Debatte um Befreiung von Kirchenmitgliedern

Bisher sei der Besuch von Kirchen in Deutschland weitgehend gratis gewesen, fügte der habilitierte Theologe hinzu: „Der Kirchensteuer zum Dank.“ Nun überlegten einige große und bei Touristen beliebte Kirchen, ob sie nicht dem Beispiel der Westminster Cathedral in London, des Fraumünsters in Zürich und des Berliner Doms folgen und ein Eintrittsgeld erheben sollten. Er wünsche sich, dass Kirchenmitglieder davon befreit wären, räumte aber zugleich ein, dass das nicht so leicht zu organisieren sei.

Besuch von Gottesdiensten ist kostenlos

Ab dem 1. Juli gilt laut dem Metropolitankapitel der Hohen Domkirche Köln ein neues Besichtigungskonzept. Die reguläre Höhe der Besichtigungsgebühr habe das Domkapitel auf zwölf Euro festgesetzt. Kinder bis einschließlich 13 Jahre haben freien Eintritt.

Eine ermäßigte Besichtigungsgebühr in Höhe von sechs Euro gilt für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende, Studierende, Begleitpersonen von Schülergruppen sowie bei Vorlage eines in Nordrhein-Westfalen ausgestellten Sozialpasses. Der Besuch von Gottesdiensten bleibt den Angaben zufolge weiterhin uneingeschränkt kostenfrei möglich.