Die Handreichung zur Christlichen Patientenvorsorge biete christlich-ethische Orientierung und stelle Formulare zur Verfügung, um eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung auszufertigen sowie Behandlungswünsche zu dokumentieren. Erforderlich wurde die Neufassung den Angaben zufolge vor allem aufgrund von Veränderungen im Bereich der Gesetzgebung: «Formulare aus älteren Auflagen, die schon zu einem früheren Zeitpunkt verwendet wurden, verlieren aber nicht ihre Rechtsgültigkeit.» Es wird allerdings empfohlen, die eigenen Festlegungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Der tragende Grund für die Überlegungen dieser Handreichung Christliche Patientenvorsorge ist der christliche Glaube, der sich mit der Hoffnung verbindet, dass Gottes Liebe größer ist - größer auch als alles Leiden und Sterben - und dass Gott in Christus neues Leben schenkt.
betonen die EKD-Ratsvorsitzende, die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs, der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, sowie der ACK-Vorsitzende, der anglikanische Reverend Christopher Easthill