17. Landessynode wird gewählt
Für die 17. Württembergische Evangelische Landessynode stellen sich in 15 Wahlkreisen 159 Personen zur Wahl. Daraus seien insgesamt 60 Laien und 30 Theologinnen und Theologen im kirchlichen Dienst ins Kirchenparlament zu wählen, teilte die Evangelische Landeskirche in Württemberg mit. Am 30. November sind alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. Sie wählen zugleich die Kirchengemeinderäte vor Ort.
Besonderheit der württemberger Kirchenwahl
Die Landessynode leitet gemäß der württembergischen Kirchenverfassung gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Oberkirchenrat die Landeskirche. Die Landessynode wird alle sechs Jahre direkt von den Kirchenmitgliedern gewählt. Die württembergische Landeskirche ist die einzige Kirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland mit dem Prinzip der Urwahl. Die konstituierende Sitzung der 17. Landessynode wird am 28. Februar 2026 stattfinden.