Bei den Wahlen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sind am 1. Advent (30. November) rund 7000 Plätze in Kirchengemeinderäten zu besetzen. Auch die 90 Mitglieder des „Kirchenparlaments”, der Landessynode, werden neu gewählt, wie die Landeskirche am Mittwoch mitteilte. Die Wahlen finden turnusgemäß alle sechs Jahre statt.
Wahlberechtigt sind den Angaben zufolge alle evangelischen Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der württembergischen Landeskirche angehören. Gewählt werden können wahlberechtigte Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am 30. November 2025 das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, das Amtsversprechen abzulegen.
Bewerbungsschluss für potenzielle Kandidaten ist der 7. September. Erstmals erhalten alle Wahlberechtigten automatisch Unterlagen für die Briefwahl. Die ausgefüllten Stimmzettel können aber auch vor Ort im Wahllokal oder in sogenannten Briefwahlkästen eingeworfen werden.