Das zweite der drei altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, die in den „Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche“ aufgenommen sind, ist das sogenannte „Nizänische Glaubensbekenntnis“. Obwohl es hierzulande erheblich weniger bekannt ist als das regelmäßig in Gottesdiensten gesprochene „Apostolische Glaubensbekenntnis“, ist es im Blick auf die Weltchristenheit das wichtigere: Nur das „Nizänum“ wurde sowohl in Ostkirchen als auch in unseren westlichen Kirchen rezipiert. Es ist demzufolge das eigentliche ökumenische Bekenntnis und wird entsprechend meistens in ökumenischen Gottesdiensten genutzt.
Zugleich hat es einen gewissermaßen anti-ökumenischen Aspekt, der auch zu seiner Geschichte gehört: Vom Heiligen Geist wird gesagt, dass dieser „aus dem Vater (und dem Sohn) hervorgeht“. Der eingeklammerte Teil – lateinisch: „filioque“ – ist eine spätere Hinzufügung der westlichen Tradition, die letztlich mit für die Trennung von römisch-katholischer Kirche und orthodoxen Kirchen verantwortlich ist. Und auch in der Fassung der lutherischen Bekenntnisse ist dieser Zusatz enthalten, der jedoch in ökumenischen Gottesdiensten nicht mitgesprochen wird.
In der Forschung ist für dieses Bekenntnis der Zungenbrecher „Nizäno-Konstantinopolitanum“ gebräuchlich. Die exaktere Bezeichnung verweist auf den historischen Ort seiner Entstehung: Formuliert wurde es auf dem Konzil von Konstantinopel (381 n. Chr.), geht jedoch in großen Teilen auf ein Bekenntnis des Konzils von Nizäa (325 n. Chr.) zurück. Davon wissen wir aus Akten des Konzils von Chalcedon (451 n. Chr.), in denen das Bekenntnis aufgenommen und als verbindlich beschlossen wurde. Rückblickend bezeichnet man diese (und ein paar weitere) als „ökumenische Konzilien“, da ihre Beschlüsse sowohl von den Kirchen im Westen (heute: römisch-katholische und evangelische Kirchen) als auch von einem Großteil der Ostkirchen (heute: orthodoxe Kirchen) anerkannt wurden und werden.
Grob vereinfacht war eine Verbindung von zwei Gründen für diese Konzilien entscheidend: