Neue Freiheiten bei der Bestattung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt künftig das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. In Mainz verabschiedete der Landtag am 11. September eine umfassende Novellierung des Bestattungsgesetzes. Der zuständige Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erklärte, mit dem Gesetz reagiere das Land auf eine veränderte Bestattungskultur. Das Gesetz schränke niemanden ein, der eine traditionelle Form der Bestattung wünsche.
Wir sehen den Friedhof in unserem Bestattungsgesetz immer noch als Regelfall an
erklärt Clemens Hoch
Friedhofszwang für Urnen weitgehend aufgehoben
Mit der Gesetzesnovelle wird der Friedhofszwang für Totenasche in Rheinland-Pfalz weitgehend aufgehoben. Angehörige dürfen die Asche zu Hause aufbewahren, sie auch aufteilen oder außerhalb eines Friedhofs auf dem Privatgrundstück verstreuen.
Flussbestattungen in den vier größten Flüssen des Landes Rhein, Mosel, Lahn und Saar werden erlaubt. Auch ist es künftig gestattet, Schmuckstücke aus der Totenasche pressen zu lassen. Eine bei muslimischen Beerdigungen bereits mögliche Tuchbestattung wird künftig unabhängig von der Religionszugehörigkeit möglich sein.
Die neuen Bestattungsformen sind nur möglich, wenn die Verstorbenen dies ausdrücklich so festgelegt haben. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie allein aus Kostengründen gewählt werden. Die Neuerungen sind zudem nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Bundeslands Rheinland-Pfalz bestimmt. Ein innerdeutscher „Bestattungstourismus“ soll ausgeschlossen bleiben.