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Reform Bestattungsgesetz

Rheinland-Pfalz lockert Bestattungsgesetz: Friedhofszwang für Urnen entfällt

Ein Schmuckstück aus der Asche Verstorbener, eine Urnenbestattung in Rhein oder Mosel, die Aufbewahrung der Urne zu Hause – all das ist in Rheinland-Pfalz künftig erlaubt. Der Landtag hat das Bestattungsgesetz umfassend reformiert. Von Karsten Packeiser (epd)

Unsplash+/Pablo Merchán Montes

Neue Freiheiten bei der Bestattung in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt künftig das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. In Mainz verabschiedete der Landtag am 11. September eine umfassende Novellierung des Bestattungsgesetzes. Der zuständige Landes­gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erklärte, mit dem Gesetz reagiere das Land auf eine veränderte Bestattungskultur. Das Gesetz schränke niemanden ein, der eine traditionelle Form der Bestattung wünsche.

Wir sehen den Friedhof in unserem Bestattungsgesetz immer noch als Regelfall an

erklärt Clemens Hoch

Friedhofszwang für Urnen weitgehend aufgehoben

Mit der Gesetzesnovelle wird der Friedhofszwang für Totenasche in Rheinland-Pfalz weitgehend aufgehoben. Angehörige dürfen die Asche zu Hause aufbewahren, sie auch aufteilen oder außerhalb eines Friedhofs auf dem Privatgrundstück verstreuen.

Flussbestattungen in den vier größten Flüssen des Landes Rhein, Mosel, Lahn und Saar werden erlaubt. Auch ist es künftig gestattet, Schmuckstücke aus der Totenasche pressen zu lassen. Eine bei muslimischen Beerdigungen bereits mög­liche Tuchbestattung wird künftig unabhängig von der Religions­zu­gehö­rigkeit möglich sein.

Die neuen Bestattungsformen sind nur möglich, wenn die Verstorbenen dies ausdrücklich so festgelegt haben. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie allein aus Kostengründen gewählt werden. Die Neuerungen sind zudem nur für Einwoh­nerinnen und Einwohner des Bundeslands Rheinland-Pfalz bestimmt. Ein innerdeutscher „Bestattungstourismus“ soll ausgeschlossen bleiben.

Das Bild zeigt ein Portrait der Pfälzer Kirchenpräsidetin Dorothee Wüst. Sie trägt eine dunkle Brille, hat kurze graue Haare und trägt eine braune Jacke über einem weißen Shirt. Sie schaut direkt in die Kamera.
epd-bild/Peter Juelich
Die Pfälzer Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst

Kirchenpräsidentin begrüßt Reform – warnt aber vor Privatisierung des Todes

Bestattungskultur verändere sich mit der Zeit – das neue Gesetz trage dem Rechnung, ohne die Tradition von Erd- und Urnenbestattungen infrage zu stellen, erklärte Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst von der Evangelischen Kirche der Pfalz. „Besonders wichtig ist mir, dass künftig Tuchbestattungen als normale Bestattungsform möglich sind und dass die Sternenkinder endlich in würdevoller Weise berücksichtigt werden”, sagte Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst.

Gleichzeitig sehe sie es kritisch, wenn Bestattungen zur reinen Privatsache würden und der Tod aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwinde, verdeutlichte Dorothee Wüst. Abschiede gehörten in die Gemeinschaft – sie seien Orte von Würde, Anteilnahme und Halt. Sobald das Gesetz in Kraft trete, werde die pfälzische Landeskirche ihre Pfarrerinnen und Pfarrer gezielt unterstützen, damit sie Menschen in den schwersten Momenten ihres Lebens weiterhin gut begleiten können.

Ich möchte mir auch nicht vorstellen, dass Urnen beim Umzug vergessen oder Schmuckstücke aus Asche verloren gehen – das widerspricht jeder Vorstellung von Würde

sagt Dorothee Wüst

CDU kritisiert Gesetz: „Totengräber unserer Friedhöfe“

Die CDU-Opposition wiederholte ihre grundsätzliche Kritik an dem Gesetz. „Die Novelle beerdigt die Bestattungskultur in diesem Land,“ kritisierte der Abgeordnete Christoph Gensch. Würde- und pietätvolle Bestattungen auf dem Friedhof würden tendenziell dadurch „unerschwinglich teuer“. Die Möglichkeit zur privaten Verwahrung von Urnen erzeuge außerdem gesellschaftlichen Druck, insbesondere Ärmere würden in Zukunft schneller aus dem Gedächtnis der Mitmenschen verschwinden.