Haltung der Erbengemeinschaft: Respekt vor dem Werk und dem Autor
Konkret bedeutet das seinen Angaben zufolge, dass man im kirchlichen Kontext noch nie zu juristischen Mitteln gegriffen habe. Anders sieht es bei der kommerziellen Nutzung aus, etwa auf Theaterbühnen oder Tonträgern. Hier verfolge die Erbengemeinschaft ihre Interessen konsequent.
Dabei geht es uns nicht nur ums Recht, sondern auch um Respekt gegenüber dem Werk und dem Autor
betont Jörg Schneider
Der Sohn beschreibt seinen Vater als „überaus sensiblen Autor”. Das berühmte Lied habe er nicht als beliebig formbares „Volkslied” verstanden, sondern als Ausdruck des christlichen Dankens im Alltag. Ihm sei daran gelegen „dass die Grundhaltung nicht durch beliebige oder gar geschmacklose Bearbeitungen verwässert wird.”
Die Sorge der Erbengemeinschaft: „Sobald sich Bearbeitungen unkontrolliert verbreiten, besteht die Gefahr, dass sich einzelne Strophen verselbstständigen und der Originaltext zunehmend in den Hintergrund tritt.” Und genau deshalb geht sie den Urheberrechtsverletzungen nach.