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Kirchenwahl 2025

Kirchenwahl in Württemberg: Was am 30. November gewählt wird

Am Ersten Advent wählen die Evangelischen in Württemberg neue Kirchengemeinderäte – und die Mitglieder der Landessynode. Dass Synodale direkt gewählt werden, ist etwas Besonderes. Wie die Wahl abläuft und was es zu beachten gilt. Von Katharina Hirrlinger und Nicole Marten

Ein rosa Stimmzettel für die Wahl zum Kirchengemeinderat liegt auf einem hellen Tisch.
Julian Rettig
Stimmzettel von der letzten Kirchenwahl 2019

Am 30. November wird in der ­Landeskirche in Württemberg gewählt: neue Kirchengemeinderä­tinnen und Kirchengemeinderäte sowie ein neues Kirchenparlament, die Landessynode. In Württemberg sind circa 1,5 Millionen Menschen ab 14 Jahren wahlberechtigt. Alle sechs Jahre finden Kirchenwahlen statt. Dass die Kandidierenden für das Kirchenparlament direkt gewählt werden, ist innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland einzigartig. 

Kirchenwahl leicht gemacht: So funktioniert die Briefwahl von zu Hause

Alle Wahlberechtigten erhalten automatisch per Post auch ihre Briefwahlunterlagen. So soll die Wahl möglichst einfach sein, erklärt Oberkirchenrat Christian Schuler. Wer möchte, kann dann spätestens ab dem 23. November die Briefwahlunterlagen bequem zu Hause ausfüllen. Das Porto beim Versand mit der Post wird von der Kirche übernommen. Wichtig ist, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen müssen. Jede Gemeinde richtet außerdem einen Wahlbriefkasten ein, in den der Brief einge­worfen werden kann. Auch ist es möglich, die ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahllokal abzugeben – oder abgeben zu lassen.

Wahlzeiten, Wahllokale, Stimmzettel: Das müssen Wählerinnen und Wähler wissen

Wo vor Ort gewählt werden kann, ist auf den Wahlunterlagen angegeben. Die Wahlzeit beginnt im Allgemeinen nach dem Ende des Gemeinde­gottesdienstes und endet spätestens um 18 Uhr. Der zugesendete Wahlausweis muss zur Wahl mitgebracht werden.

Der Stimmzettel für die Synodenwahl ist gelb, der für die Kirchen­gemeinderatswahl ist rosa. Für die Kirchengemeinderatswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stimmen, wie Kirchengemeinderäte zu wählen sind. Das variiert je nach Größe der Gemeinde. Stimmen können auch gehäuft werden: So kann einem Kandidierenden bis zu zwei Stimmen gegeben werden.

In der Landessynode sitzen 90 Sy­nodale, ein Drittel der Plätze ist für ordinierte Theologinnen und Theologen re­serviert, zwei Drittel für Laiinnen und Laien. Wahlberechtigte wählen also eine bestimmte Anzahl an Ordinierten und eine bestimmte Anzahl an Laiinnen und Laien. Je nach Größe des Wahlkreises können drei bis fünf Stimmen für Laiinnen und Laien sowie eine bis drei Stimmen für Theologinnen und Theologen vergeben werden. Auch sie können gehäuft werden, und auch hier dürfen es nicht mehr als zwei Stimmen sein pro Person. Zu beachten ist außerdem, dass keine der für einen Theologensitz zur Verfügung ste­henden Stimmen einem Laien gegeben werden darf und umgekehrt.

Wahlrecht am Nebenwohnsitz: Wählen in der Wunschgemeinde

Wer in verschiedenen bürgerlichen Gemeinden in Württemberg gemeldet ist, kann selbst entscheiden, welcher Kirchengemeinde er oder sie angehören möchte. Wer von diesem Recht nicht Gebrauch macht, ist automatisch Mitglied am Hauptwohnsitz und darf dort wählen. Bis zum 16. November kann aber noch beantragt werden, in der Kirchengemeinde des Nebenwohnsitzes wählen zu gehen. Dies muss mit dem Pfarramt abgeklärt werden, zu dem die Nebenwohnung gehört.

„Jede Stimme zählt”: Experten betonen die Bedeutung der Wahl

Kirche bewegt was, Kirche wird gebraucht, gerade in solchen Zeiten

sagt Christian Schuler

Christian Schuler ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich möglichst viele Wahlberechtigte beteiligen. Auch der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim betont, dass es bei Wahlen auf jede Stimme ankomme. „Es kann durchaus sein, dass eine Stimme doch den entscheidenden Unterschied macht“, sagt Brettschneider. Bei der letzten Bundestagswahl sei es bei einem ­Direktkandidaten in einem Stuttgarter Wahlkreis um nur fünf Stimmen hin oder her gegangen.

Kirche gestalten: Was Kirchengemeinderat und Synode bewirken

Durch die Wahl wird die künftige Richtung der Kirche entschieden. Während der Kirchengemeinderat gemeinsam mit der jeweiligen Pfarrerin oder dem jeweiligen Pfarrer die Gemeinde leitet und vor Ort Akzente setzt, stimmt die Landessy­node über die überregionale kirchliche Gesetzgebung ab.

Bei einer personenbezogenen Wahl werden zwar Kandidatinnen und Kandidaten und keine Parteien gewählt, dennoch gehören die meisten Kandidierenden einem der vier Gesprächskreise „Evangelium und Kirche”, „Kirche für morgen”, „Lebendige Gemeinde” und „Offene Kirche” an. Kandidierende, die nicht für einen Gesprächskreis antreten, schließen sich nach der Wahl meist einer Gruppe an.