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Leihmutterschaft

Medizinethiker plädiert für neue Diskussion zur Leihmutterschaft

Nach dem Rücktritt von Jens Spahn als Unionsfraktionsvorsitzender im Bundestag sollte die Gesellschaft trotzdem über eine mögliche gesetzliche Regelung zu Leihmutterschaft nachdenken, sagt der Bonner Medizinethiker und Theologe Hartmut Kreß. Von Franziska Hein (epd)

Der Bauch einer Schwangeren wird von einer Ärztin mit einem Ultraschallgerät untersucht.
Unsplash+/Getty Images

Bedarf nach Regulierung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft in Deutschland

Der Bonner Medizinethiker Hartmut Kreß wünscht sich nach dem Rücktritt von Jens Spahn (CDU) infolge seiner Elternschaft eine sachliche Debatte über eine teilweise Legalisierung der nicht kommerziellen Leihmutterschaft in Deutschland. „Offenkundig ist ein gewisser Bedarf vorhanden“, sagte Kreß dem Evangelischen Pressedienst. Wer im Ausland ein Kind durch Leihmutterschaft bekommt, müsse unter Umständen Bedingungen hinnehmen, die ethisch fragwürdig oder sogar problematisch sind. Daher sei es besser, das Thema Leihmutterschaft in Deutschland zu regeln.

Es ist auf jeden Fall günstiger, wenn man den Sachverhalt angemessen im Inland regelt, als dass man die interessierten Personen ans Ausland verweist.

sagt Hartmut Kreß

Kreß sagte, dass die Fortpflanzungsfreiheit einer jeden Person in Ausgleich gebracht werden müsse mit dem Wohl des Kindes und dem der Leihmutter. Der Kinderwunsch als solcher sei zunächst einmal legitim, sagte der Theologe und Ethiker. Bei einer medizinischen oder biologischen Indikation könne es daher auch vertretbar erscheinen, eine solche Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen.

Leihmutterschaft in Deutschland

Leihmutterschaft ist durch mehrere Gesetze in Deutschland verboten:

  • Das Embryonenschutzgesetz: Ärztinnen und Ärzten droht eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft für die Herbeiführung einer Leihmutterschaft droht
  • Das Familienrecht: Die Mutter eines Kindes ist immer die Frau, die das Kind geboren hat

Was sagen Befürworter von Leihmutterschaft?

Paare, die Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, haben den Wunsch nach einem genetisch verwandten Kind. Darunter sind unter anderem Paare, denen auch Methoden künstlicher Befruchtung nicht zum Kind verhelfen, sowie schwule Paare. Mit einer Legalisierung in Deutschland hätten diese Menschen hier Rechtssicherheit und würden nicht den Weg über das Ausland gehen. Bei einer altruistische Leihmutterschaft gibt die Leihmutter das Kind ohne finanzielle Vergütung an die Wunscheltern ab, wobei diese die schwangerschaftsbedingten Kosten übernehmen.

Was sagen die Gegner von Leihmutterschaft?

Kritiker befürchten die Ausbeutung der Frau, die das Kind austrägt, sowie das Dilemma, wenn eine Leihmutter im Laufe der Schwangerschaft den Wunsch entwickelt, das Kind selbst zu behalten. Außerdem ist die Sorge groß, dass Babys zum Geschäft werden, da Leihmutter-Agenturen dadurch viel Geld verdienen. Kritiker argumentieren auch, dass Leihmütter häufig Frauen in prekären Situationen seien.

Großbritannien als Vorbild in Sachen Leihmutterschaft?

Vorbild könne etwa Großbritannien sein, wo ein Gesetz die Möglichkeit der Leihmutterschaft seit 1985 regelt. „Die austragende Frau muss freiwillig, eigenverantwortlich auf wohlinformierter Grundlage eingewilligt und zugestimmt haben“, sagte Kreß. Ihre Persönlichkeitsrechte dürften nicht eingeschränkt werden, sie behalte etwa das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. In Großbritannien entstehe zudem „kein Wildwuchs und kein Abweg einer kommerzialisierten Leihmutterschaft“, weil es dort qualifizierte Zentren gebe, die von der nationalen Gesundheitsbehörde kontrolliert würden.

Missbrauch und kommerzielle Leihmutterschaft: Internationale Risiken und Verbote

Missbrauch sei weltweit vorhanden und zu bekämpfen, betonte Kreß. „Der geht bis hin zu einer Biosklaverei von Frauen in Entwicklungs- und Schwellenländern“, sagte er. „Aus dem Grund ist die kommerzielle Leihmutterschaft für Ausländer zum Beispiel in Indien, aber auch in anderen Staaten völlig zu Recht verboten worden.“

Kreß betonte zudem, dass Kinder, die von einer Leihmutter geboren würden, vor Diskriminierung geschützt werden müssten, wenn sie etwa mit einer Behinderung zur Welt kämen. „Das Kind, das geboren wird, ist ein Mensch mit eigenen Rechten und mit eigener Würde. Und es darf von Bestelleltern dann nicht aufgrund bestimmter Eigenschaften, die es nicht erfüllt, abgewiesen werden.“

Kreß fordert Kirchen zur Debatte über Leihmutterschaft auf

In der Debatte sollten auch die Kirchen ihr „striktes Nein“ überdenken, sagte Kreß. Im Fall der katholischen Kirche sei dies sicher aussichtslos, aber die evangelische Kirche sollte sich diskussionsfähig zeigen. Der evangelische Theologe verwies auf Motive in der Bibel, etwa auf den Stammvater Abraham, der eine Leihmutter, damals eine Sklavin, in Anspruch genommen habe, als seine Frau Sara nicht schwanger wurde. Nicht zuletzt werde Leihmutterschaft im Judentum ethisch und religiös nicht verurteilt, und der Staat Israel kenne bereits seit 30 Jahren gesetzliche Regelungen, die Leihmutterschaft ermöglichen.