Viele Erstklässler sind neu in die Schule gestartet und üben ihre ersten Buchstaben. Doch nicht alle Schulanfänger lesen und schreiben die normale „Schwarzschrift”. Blinde Kinder lernen die Brailleschrift und das braucht besonders viel Training.
Mit flinken Fingern tastet Michail über das mit erhabenen Punkten übersäte Papier. Die rechte Hand fühlt, die linke Hand folgt und sorgt dafür, dass er nicht in der Zeile verrutscht. Michail besucht das Betty-Hirsch-Schulzentrum der Nikolauspflege in Stuttgart für Kinder und Jugendliche mit und ohne Sehbeeinträchtigung. Als blinder Junge lernt er ebenso wie sein sehbeeinträchtigter Klassenkamerad Gabriel die Brailleschrift.
Man muss üben, die Punkte zu unterscheiden, weil sich manche Buchstaben ähneln.
erklärt Schüler Michail
Aus diesen sechs Punkten ergeben sich verschiedene Kombinationen für Buchstaben, Zahlen oder Satzzeichen. Für digitale Anwendungen am Computer gibt es zudem eine Erweiterung, damit alle alle Zeichen auf der Tastatur dargestellt werden können. Eine Sprachausgabe hilft ihnen bei ihrer Arbeit am PC.
Damit die Schülerinnen und Schüler ohne Zeitdruck die Brailleschrift, die Orientierung mit dem
Blindenstock und den Umgang mit technischen Hilfsmitteln wie der Braille-Zeile erlernen können, haben sie ein Grundschuljahr mehr als sehende Kinder.
Das Erlernen der Brailleschrift dauert definitiv länger als die normale 'Schwarzschrift', wie wir sie nennen.
sagt Klassenlehrerin Dorothea Mühlpointner
Ältere Schüler üben im Punktschriftraum ihren Umgang mit dem Computer, und lernen, Dokumente zu öffnen oder eine Präsentation zu erstellen. Außerdem lernen sie mit Karteikärtchen eine steno-ähnliche Kurzschrift mit 300 Abkürzungen zu üben, die hilft, schneller zu schreiben und Platz zu sparen. All dies kann ihnen im späteren Berufsleben helfen.
Über die Nikolauspflege:
Die Nikolauspflege ist eine Stiftung, die Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg ist. Sie wurde 1856 durch Königin Olga gegründet und hilft blinden, sehbehinderten und mehrfach behinderten Menschen durch die Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie bei der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe – unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung.