Das Grundgesetz wird am 23. Mai 75! Ich bin froh, dass wir dieses Grundgesetz haben. Es steht wie ein Vorzeichen vor allem, was in unserem Land Recht und billig ist. Seit 75 Jahren stehen wir damit auf gutem Grund, finde ich.
Schon der erste Artikel garantiert die Freiheit jedes Einzelnen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Würde heißt: Jeder und jede ist etwas wert. Immer. Einfach weil er ein Mensch ist. Ein Geschöpf Gottes. Deshalb darf niemand einen anderen ausbeuten oder herabwürdigen, ganz gleich, ob der andere so ist, wie ich oder ganz anders. Der dritte Artikel unterstreicht das noch einmal: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das gilt für Kinder und für Erwachsene, für Kranke und Gesunde, für Christen, Muslime und Juden, für Männer und Frauen. Gott sei Dank auch für Frauen.
Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes, musste sehr dafür kämpfen, dass ausdrücklich erwähnt wird „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Steht jedenfalls so auf dem Papier. Bis heute gibt es Bereiche, wo das nicht umgesetzt ist. Frau kann sich aber darauf berufen.
Das Grundgesetz fängt nicht mit Verboten an, sondern mit garantierten Rechten. Für alle. Die kann jeder und jede für sich in Anspruch nehmen. Damit das umgesetzt werden kann, muss sich aber auch jeder und jede daran halten. Das ist nicht jedem einsichtig. Soll das alles wirklich für alle im Land gelten – und für alle gleich? Ernst Böckenförde, ein früherer Verfassungsrichter, hat einmal geschrieben: „Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Das soll heißen, durch Vorbilder, Erziehung und ihre Vernunft müssen die Menschen lernen und respektieren, was gut ist und was gelten soll.
Wir Christen feiern vor dem 23. Mai noch das Pfingstfest. Wir feiern, dass Gottes Geist unseren Verstand erhellt und unsere Herzen erwärmt. Der möge uns zeigen, wie wir die Artikel des Grundgesetzes mit Leben füllen können. Weil es für uns alle gut ist.